All humans have rights

Deine Rechte wenn du rassistisch diskriminiert wirst!

26.02.2022

3 min

Auf einen Blick

Es gibt zwei wichtige Gesetzesgrundlagen in Deutschland, auf die du dich in unterschiedlichen Situationen beziehen kannst. 

1. Im Verhältnis zwischen Bürger:innen findet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Anwendung, welches Diskriminierung im Bereich der Arbeit sowie bei Alltagsgeschäften untersagt.

2. In Artikel 3 des Grundgesetzes ist die Gleichheit aller Menschen festgehalten. An diese Festlegung sind Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung gebunden.

Wann greift das AGG?

Der Schutz des AGG erstreckt sich auf das Arbeitsleben und auf Alltagsgeschäfte. Zu Alltagsgeschäften zählen Geschäfte des täglichen Lebens wie Einkäufe, Restaurant-, Diskotheken- und Friseurbesuche, Bahn- und Busfahrten. Auch im Bereich des Arbeits- und Wohnungsmarktes findet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Anwendung. Du darfst in diesen Bereichen also nicht aufgrund von äußeren, ,rassischen’ oder ethnischen Merkmalen diskriminiert werden. Das Gesetz regelt aber nicht das Verhältnis zwischen Bürger:innen und dem Staat – dazu später mehr.

Letztendlich ist im konkreten Fall häufiger die Nachweisbarkeit ein Problem: Wie kann ich beispielsweise beweisen, dass ich als Bewerber:in auf eine Stelle aufgrund meiner Ethnie nicht angenommen wurde oder eine Wohnung nicht bekommen habe? Daher sind hier Indizien auf eine mögliche Diskriminierung, beispielsweise in der Ausschreibung einer Stelle, schon ausreichend und die Beweislast liegt dann beim potentiellen Täter, der einen anderen, nicht-diskriminienierenden Grund, für die Ablehnung glaubhaft nachweisen muss (§22 AGG).

Wann greift der Gleichheitssatz im Grundgesetz?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll vor der Benachteiligung aufgrund der ethnischen Herkunft schützen, jedoch schützt dieses Gesetz nicht vor diskriminierenden Verhalten von staatlichen Stellen. Das Gesetz regelt also nicht das Verhältnis zwischen Bürger:innen und dem Staat. Die Polizei ist allerdings immer an die Grundrechte gebunden (Art. 1 Abs. 3 GG). Im Kontext von Racial Profiling ist beispielsweise der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 3 GG) anzuwenden. Dieser besagt, dass niemand wegen seiner ,Rasse’ benachteiligt oder bevorzugt werden darf. 

Erst kürzlich gaben die Richter des Verwaltungsgerichts Dresden der Klage eines Mannes aus Guinea statt. Der Mann und seine Begleiterin wurden im März 2018 in Chemnitz von einer Streife der Bundespolizei zu einer Personenkontrolle angesprochen. Die Kontrolle endete laut Gericht mit einem tätlichen Angriff und einem zweistündigen Aufenthalt auf der Polizeiwache. Der Polizist gestand, dass die Hautfarbe des Klägers zumindest teilweise ein Grund für die Entscheidung war, ihn einer Befragung und Kontrolle zu unterziehen. Die polizeiliche Kontrolle eines Zugreisenden allein aufgrund seiner Hautfarbe – auch Racial Profiling genannt – ist nach einem Gerichtsurteil unzulässig (Art. 3 Abs. 3 GG).

Zusätzlich kann Rassismus natürlich auch in einem strafrechtlichen Sinne relevant sein. Eine rassistische Äußerung kann zum Beispiel unter den Straftatbestand einer Beleidigung fallen. In dem Bereich wird gerade vonseiten des Gesetzgebers nachgeschärft. Mit dem neuen Straftatbestand der “verhetzenden Beleidigung” (§192a StGB) können rassistische Äußerungen im Internet in Zukunft besser geahndet werden.

Step 1:
Auf der Homepage der Antidiskriminierungsstelle findest du neben nützlichen Informationen auch eine Telefonnummer und ein Kontaktformular, welches zu nutzen kannst, wenn du Diskriminierung erfahren hast:  https://www.antidiskriminierungsstelle.de/

Step 2:
Beschreibe schriftlich oder mündlich was dir passiert ist. Das ist weniger Arbeit als du denkst, oft ist also eine recht knappe Erklärung ausreichend. 

Step 3: 
Danach erhälst du eine erste Einschätzung zu deinem Diskriminierungsfall und Hinweise, wie du weiter vorgehen kannst. Wenn du konkrete rechtliche Fragen hast, kannst du auch eine rechtliche Erstberatung mit einem juristischen Beratungsteam nutzen.
Neben der Antidiskriminierungsstelle vom Bund gibt es andere (unabhängig von allen Behörden) Beratungsstellen, bei denen du den entsprechenden Vorfall unbürokratisch melden kannst und professionelle Unterstützung erhältst. Eine Übersicht über Beratungsstellen findest du hier: https://verband-brg.de/beratung/#beratungsstellen. Die Angebote der Beratungsstellen sind kostenlos, vertraulich und mehrsprachig verfügbar.

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