Rassenbegriff im Grundgesetz

15.02.2022

5min

Auf einen Blick

  • Alle Parteien außer die AfD wollen den Begriff „Rasse” aus dem Grundgesetz streichen.
  • Uneinigkeit herrscht welche alternative Formulierung künftig im Grundgesetz stehen soll, um vor Rassismus zu schützen.
  • Expert:innen begrüßen mehrheitlich eine Grundgesetzänderung, aber die Meinungen, wie diese konkret aussehen soll, gehen auseinander.
  • Nachdem die GroKo sich nicht einigen konnte, hat die Ampel das Vorhaben erneut in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen.

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“ - Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes

Über diesen dritten Grundgesetzartikel, der die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz festhält, wird schon seit langem diskutiert. Es geht um die Verwendung des Begriffs „Rasse“ in Absatz drei des Artikels. Mit der Nutzung des Begriffs widerspricht das Gesetz einer wissenschaftlich eindeutigen Tatsache: Menschliche „Rassen“ gibt es nicht. Der Glaube, es gäbe sie, ist ein Konstrukt, das dazu führt, dass Menschen aufgrund ihres Aussehens in Kategorien eingeteilt und diskriminiert werden. Das Gesetz reproduziert also die Denkweise, die Rassismus hervorbringt. In der Praxis bedeutet dies, dass von Rassismus Betroffene, die auf Basis dieses Textes ihre Rechte geltend machen wollen, gezwungen sind, sich als Angehörige*r einer „Rasse“ zu kennzeichnen. Alle Parteien außer die AfD sprechen sich daher für eine Neufassung des Paragrafen aus. Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, ist ein parteiübergreifender Kompromiss nötig, mit dem eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat erreicht wird. Bereits die Große Koalition aus SPD und CDU hatte sich geeinigt, eine Grundgesetzänderung auf den Weg zu bringen. Und trotzdem hatte sie es vor der Bundestagswahl nicht geschafft, sich auf einen neuen Gesetzestext zu einigen. Uneinigkeit herrschte über die sprachlichen Details der Neufassung und deren juristischen Implikationen. Auf keinen Fall soll der Schutz, der dieser Paragraf Betroffenen von Rassismus bietet, geringer werden.

Wie soll der Absatz also formuliert werden?

Die letzte Einigung von CDU und SPD sah vor, das Wort „Rasse“ zu streichen und stattdessen Diskriminierung aus „rassistischen Gründen“ in den Text aufzunehmen. Diese Formulierung wurde von vielen Seiten als zu eng gefasst kritisiert, weil damit nur vor vorsätzlicher Diskriminierung geschützt werde. Die von den Grünen und der Linken im Juni 2021 eingebrachten Gesetzentwürfe sehen vor, anstatt von „Rasse“ von „rassistischer Benachteiligung“ zu sprechen. Außerdem schlagen sie vor, eine staatliche Verpflichtung zum Schutz vor Diskriminierung aufzustellen. In der Expertenanhörung zu diesem Thema hat das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Antidiskrimminierungsstelle des Bundes diese Formulierung befürwortet. Obwohl sich die Mehrheit der Expert*innen grundsätzlich für die Ersetzung des Begriffs „Rasse“ ausgesprochen hat, wurde auch von den juristisch „nicht absehbaren Folgen“ gewarnt. Als Alternative wurde vorgeschlagen, den Begriff Rasse beizubehalten, aber zu definieren. Der Teufel steckt also im Detail. Es geht in der Debatte schon lange nicht mehr darum, ob das Gesetz zu verändern ist, sondern darum, welche Formulierung für die Betroffenen am besten und juristisch am sichersten ist. Und da sich selbst Expert*innen da nicht einig sind, kommt die Politik hier nicht weiter.

Wo stehen wir heute?

Nachdem die GroKo es nicht geschafft hat, sich zu einigen, hat die neue Ampelkoalition sich erneut zum Ziel gesetzt, das Problem anzugehen. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Wir wollen den Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 GG) um ein Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität ergänzen und den Begriff „Rasse“ im Grundgesetz ersetzen.“ Aber es wurde weiterhin im Unklaren gelassen, auf welche Art und Weise dies passieren soll. 

Es ist wahrscheinlich, dass die Grünen ihren alten Gesetzesvorschlag zur Verhandlungsgrundlage machen werden. In der letzten Bundestagsdebatte hatte die FDP klargemacht, was ihre rote Linie ist: Das Schutzniveau der aktuellen Formulierung erhalten. Und schließlich wird eine Einigung auch für die SPD höchste Priorität haben, nachdem sie sich in der GroKo mangelnde Durchsetzungskraft verwerfen lassen musste.

Filiz Polat, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Rassismus ist tief in unseren Strukturen, in unserer Gesellschaft, in uns verwurzelt. […] Wir dürfen hier nicht nur auf den rechten Rand zeigen – wir müssen bei uns anfangen, wir müssen unsere eigenen Strukturen und Muster konsequent hinterfragen.”

Annette Widmann-Mauz, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin, CDU:
„Wir wollen das Wort „Rasse“ im Grundgesetz ersetzen, ohne den Schutzgehalt in Artikel 3 zu schmälern; denn Sprache prägt das Denken.” „Sprache prägt das Denken.”

Dr. Karl-Heinz Brunner, SPD: 
„Es geht darum, Artikel 3 Absatz 3 unseres Grundgesetzes nicht zu ändern, sondern einer Revision zu unterziehen und den Begriff „Rasse“ durch einen neuzeitlichen und der jetzigen wissenschaftlichen Kenntnis entsprechenden Begriff zu ersetzen.”

Dr. Volker Ullrich, CDU:
„Ja, wir können und, ich meine, wir müssen über diesen Begriff [„Rasse”] sprechen. Aber worüber wir nicht sprechen dürfen, ist, dass es weniger Schutz gibt. Es muss in Artikel 3 Grundgesetz klar und deutlich gemacht werden, dass es ganz vorn in unserer Verfassung eine klare Ansage gegen Rassismus, gegen Antisemitismus, gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gibt.”

Dr. Marc Jongen, AfD:
„Ob der Begriff „Rasse“ heute noch angemessen ist, darüber kann man zweifellos diskutieren. Aber es ist doch nicht bereits das Sehen und Benennen von natürlichen Unterschieden rassistisch; rassistisch ist, einen Überlegenheitsanspruch, eine Unterdrückung daraus abzuleiten. Zu diesem sachgerechten Rassismusbegriff müssen wir zurückkehren, meine Damen und Herren.”

Gökay Akbulut, Die Linke
“Dem Wortlaut „rassistisch“, den wir als Linksfraktion einfügen wollen, wohnt bereits eine Verurteilung von Rassismus inne. […] Für uns ist es wichtig, dass sich das Recht klar schützend vor die Menschen stellt, die rassistische Diskriminierung tagtäglich erfahren.”

Grigorios Aggelidis, FDP 
“Denn unser Grundgesetz fordert genau, dass es eben keine Rolle spielt, welchen Hintergrund Menschen haben.[…] Bei Integration geht es auch nicht um die Frage nach einer völlig überholten Leitkulturdebatte, sondern um die Frage: Nach welchen Regeln wollen wir leben? […]  Deswegen: Lassen Sie uns alle zusammenstehen – für Vielfalt und für Freiheit im Geiste unseres Grundgesetzes”

Der Tagesspiegel (09.06.2021). Doch keine Verfassungsänderung: Warum es vorerst bei „Rasse“ im Grundgesetz bleibt.
https://www.tagesspiegel.de/politik/doch-keine-verfassungsaenderung-warum-es-vorerst-bei-rasse-im-grundgesetz-bleibt/27269802.html

Deutscher Bundestag (2020). Dokumente: Mehrheit der Fraktionen gegen den Begriff „Rasse“ im Grundgesetz.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw48-de-rassismus-807790

Zeit ONLINE (05.03.2021). Verfassungsänderung: Koalition streicht Begriff “Rasse” aus dem Grundgesetz.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-03/grundgesetz-rasse-aenderung-begriff-diskriminierung-rassistische-gruende?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

Deutscher Bundestag (21.06.2021). Presse: Ersetzung des „Rasse“-Begriffs im Grundgesetz befürwortet.
https://www.bundestag.de/presse/hib/848630-848630

Deutsches Institut für Menschenrechte (23.09.2020). Aktuelles: Begriff „Rasse“ im Grundgesetz durch „rassistisch“ ersetzen.
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/begriff-rasse-im-grundgesetz-durch-rassistisch-ersetzen
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