Maßnahmenkatalog des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus

12.02.2022

10 min

Maren Heinz

Auf einen Blick

  • Der Maßnahmenkatalog des Kabinettsauschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus ist mit 89 Punkten ziemlich umfassend – letztlich dienen aber alle aufgeführten Maßnahmen vier übergeordneten Zielen.
  • Bewusstsein für das Problem Rassismus und Rechtsextremismus stärken.
  • Demokratische Bildung fördern und Präventionsarbeit gegen alle Formen. gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ausbauen.
  • Unterstützungsangebote für Betroffene.
  • Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte fördern.

Was macht eigentlich die Bundesregierung gegen Rechtsextremismus und Rassismus?

Vor 1,5 Jahren, Anlässlich des Integrationsgipfels 2020 und im Schatten des rassistisch motivierten terroristischen Anschlags in Hanau, hat die Bundesregierung einen Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus ins Leben gerufen. Dieser Ausschuss hat am 25.11.2020 einen Maßnahmenkatalog veröffentlicht.
Dort stehen 89 Maßnahmen, unterteilt in verschiedene Ministerien, welche die Bundesregierung in den Jahren 2021 bis 2024 umsetzen will. Dazu gehören zum Beispiel Gesetzesänderungen, die Erhebung von Daten und Durchführung wissenschaftlicher Studien, Projektförderungen, wirksamer Opferschutz, Aufklärungsprogramme und die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit Deutschlands. Dafür, also für die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus, sollen innerhalb dieses Zeitraumes mehr als eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt werden.

Der Maßnahmenkatalog dient den vier im Bericht des Kabinettsausschusses niedergelegten Zielen:

1. Stärkeres Bewusstsein für Rassismus als gesamtgesellschaftliches Phänomen schaffen sowie verbesserte staatliche Strukturen im Bereich der Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus etablieren; Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden, Justiz, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Trägern sowie Verbesserung der empirischen Grundlagen;

2. Prävention gegen Rechtsextremismus und Rassismus, Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit und alle anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Regelstrukturen aller gesellschaftlichen Bereiche ausbauen und stärken, auch im Netz; Weiterentwicklung der politischen Bildung und Demokratiearbeit.

3. Ausbau der Unterstützung von Betroffenen von rassistischer Diskriminierung und sozialem Umfeld; Wirksamer Opferschutz und Verbesserung von nachhaltigen Strukturen der Rassismusbekämpfung.

4. Anerkennung und Wertschätzung einer vielfältigen und chancengerechten Gesellschaft und Stärkung gleicher Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte.

Auf der Basis des Maßnahmenkatalogs stellt die Bundesregierung in den Jahren 2021 bis 2024 insgesamt mehr als eine Milliarde Euro für die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus bereit. Im Bundeshaushalt 2021 werden zudem Verstärkungsmittel in Höhe von 150 Millionen Euro bereitgestellt. 

Der Maßnahmenkatalog steht allerdings in der Kritik.
Es fehlen u.a. sämtliche Angaben zu Zuständigkeiten, Terminen, überprüfbaren Indikatoren, ausreichenden und verbindlichen neuen Budgets und notwendigen Prozessen. 
Die Linken, FDP und die Grünen hatten in sogenannten “kleinen Anfragen” bereits die Konkretisierung der Maßnahmen angefragt. 

Wurde seit dem Beschluss im November 2020 schon irgendetwas umgesetzt?

Derzeit steht noch keine offizielle Übersicht über die umgesetzten Maßnahmen zur Verfügung. Allerdings erlauben einige Pressemitteilungen der Bundesregierung sowie verschiedener Ressorts erste Einblicke in die Arbeit des Kabinettsausschusses.

Ein paar Beispiele:

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 12. Mai 2021 eine Maßnahme umgesetzt. Das Bundeskabinett beschloss den Regelungsvorschlag für einen Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung:
“Der neue Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung (als neuer § 192a StGB) soll Personen und Gruppen schützen, die u.a. aufgrund ihrer nationalen, religiösen oder ethnischen Herkunft, ihrer Behinderung oder ihrer sexuellen Orientierung beschimpft, verleumdet oder verächtlich gemacht werden. Der Strafrahmen bei verhetzenden Beleidigungen soll bei Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe liegen.“

Das Justizministerium sollte im Zuge der Maßnahme 36 Artikel 3 im Grundgesetz ändern. Über diesen dritten Grundgesetzartikel, der die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz festhält, wird schon seit langem diskutiert. Es geht um die Verwendung des Begriffs ,Rasse’ in Absatz 3 des Artikels. Mit der Nutzung des Begriffs widerspricht das Gesetz einer wissenschaftlich eindeutigen Tatsache: Menschliche ,Rassen’ gibt es nicht. 
Die Große Koalition aus SPD und CDU hatte sich geeinigt eine Grundgesetzänderung auf den Weg zu bringen, hat es aber vor der Bundestagswahl 2021 nicht geschafft, sich auf einen neuen Gesetzestext zu einigen. Uneinigkeit herrschte über die sprachlichen Details der Neufassung und deren juristischen Implikationen. 
Nun liegt es an der neuen Ampelkoalition, das Problem anzugehen. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Wir wollen den Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 GG) um ein Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität ergänzen und den Begriff ,Rasse’ im Grundgesetz ersetzen.“ Es ist allerdings weiterhin unklar, durch welche Wortwahl das passieren soll.

Anderes Beispiel. Der Bund fördert auch das Modellprojekt „Call of Prev“ des Vereins „cultures interactives“ mit 1,6 Millionen Euro. Von 2021 bis 2023 soll ein interaktives Online-Spiel entwickelt werden, dass zur  Präventionsarbeit mit jungen Menschen beiträgt. Laut der ehemaligen Kultusministerin Grütters soll dies die Medienkompetenz stärken, „um Extremismus vorzubeugen“. Dieses Ziel („Stärkung der Medienkompetenz“) wird in Maßnahme 73 festgehalten.

Unter dem Dach des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Bundeszentrale für Politische Bildung am 08.10.2021 zur Erfüllung von Maßnahme 4 eine Ausschreibung für das Förderprogramm Demokratie im Netz gestartet. Das Ziel des Förderprogramms ist der Aufbau und die Vernetzung digitaler politischer Bildung. Die geförderten Projekte sollen sich als Bestandteil einer vernetzten Akteurslandschaft digitaler politischer Bildung verstehen und so einen Beitrag dazu leisten, den unterschiedlichen Herausforderungen digitaler Öffentlichkeiten gerecht zu werden. Konkret sollen die Projekte präventive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und für digitale Partizipation verwirklichten.

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
→ Strukturellem Rassismus entgegenwirken, Racial Profiling Entgegenwirken (Durch Schulungen, Studien, Monetoring).

Maßnahme 11: Erstellung und Fortschreibung eines Lageberichts zu Rechtsextremismus in Sicherheitsbehörden, Erweiterung auf Lagebild zum öffentlichen Dienst insgesamt.

Maßnahme 13: Forschungsprojekt: Untersuchung des Polizeialltags.

Maßnahme 15: Forschungsstudie zu Alltagsrassismus: Entwicklung und Verbreitung diskriminierender Handlungen in der Zivilgesellschaft, in Wirtschaft und Unternehmen sowie öffentlichen Institutionen. 

Maßnahme 16: Institutionalisierung bzw. Stärkung des fachlichen Austauschs und der Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft und Sicherheitsbehörden.

Maßnahme 25: Verstärkte Sensibilisierung für Rassismus, Antisemitismus und andere Ausgrenzungsformen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst.

Auswärtiges Amt
→ Internationaler Austausch und Zusammenarbeit stärken, Bildung über Kolonialvergangenheit.

Maßnahme 27: Ausbau der bestehenden internationalen Netzwerke der Science Diplomacy (Wissenschaftskooperation) – Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) und Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) im Bereich Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus.

Maßnahme 29: Kolonialismusaufarbeitung im internationalen Kontext: • Erarbeitung gemeinsamer Schulbücher (Zielregion Afrika, Georg-Eckert-Institut) • Ausbau des Freiwilligenprogramms kulturweit mit Zielregion Afrika.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
→ Gesetzesänderungen, Härtere Strafen für Täter, mehr Schutz und Rechte für Opfer.

Maßnahme 34: Änderungen im Strafgesetzbuch: • Erarbeitung von Regelungsvorschlägen zur Bekämpfung von sog. Feindeslisten (auch „Todeslisten” genannt) / Outing. Erarbeitung von Regelungsvorschlägen zur Strafbarkeit von verhetzenden Beleidigungen • – Prüfung des Weiteren Handlungsbedarfs zur Bekämpfung von Cyberstalking und der Verbesserung des Schutzes von Kommunalpolitikern und zivilgesellschaftlich Engagierten.

Maßnahme 36: Neuformulierung Art. 3 Grundgesetz, Ersetzung des Begriffs „Rasse“ • Einsetzung einer Facharbeitsgruppe zwischen BMJV und BMI.

Maßnahme 39: Stärkung Opferunterstützung/Opferschutz: • Errichtung einer zentralen Opferschutzplattform für Opfer von Straftaten • Ausweitung der Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten und extremistischer Übergriffe auf materielle Schäden • Ausweitung der Tätigkeit des Opferbeauftragten im Hinblick auf die Förderung der Vernetzung und des Informationsaustausches der opferschützenden Akteure; Fachtagungen und Austausch von „best practice“ mit den Opferberatungsstellen und den Landesopferbeauftragten.

Maßnahme 40: Bessere Durchsetzung der Rechte der von Diskriminierung Betroffenen durch Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen auf 6 Monate im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

Bundesministerium der Verteidigung
→ Strukturellem Rassismus entgegenwirken, Rechtextremismus im Miltär entgegenwirken (Durch Schulungen, Studien, Monitoring).

Maßnahme 46: Umsetzung eines Studiendesigns zur Messung des Einflusses des politischen Extremismus in der Bundeswehr, Bestimmung von Ursache und Ausmaß extremistischer Einstellungen unter Angehörigen der Bundeswehr zur Entwicklung zielgerichteter Maßnahmen für die Prävention und die politische Bildung.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
→ Begegnungen, Austausch, Bildung Stärken durch Programme und Initiativen. 

Maßnahme 57: Neues Modellprogramm „Demokratisch orientierte politische Sozialisations- und Bildungsprozesse in der Familienbildung und -beratung (inkl. digitaler Formate)“.

Maßnahme 60: Programm “Vielfalt erleben durch Austausch und Begegnung-Jugendaustausch stärken” • Stärkung der Jugendwerke bzw. des Jugendaustauschs u.a. mit Israel • neue deutsch-israelische Austauschprojekte u.a. auch mit sog. „israelkritischen“ Akteuren • Erprobung neuer Formate des Jugendaustauschs, mit Hilfe von Peer-to-PeerAnsätzen • Erreichung neuer Zielgruppen, Zugänge für alle jungen Menschen • Förderung von Initiativen junger Menschen, die sich im Rahmen bi- oder multilateraler Projekte gegen Rassismus, Antisemitismus, Rechtsextremismus und für Zusammenarbeit in Europa und der Welt engagieren.

Bundesministerium für Bildung und Forschung 
→ Mehr Studien, Datenerhebung 

Maßnahme 67: Stärkung der Forschung zu Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (z.B. Antiziganismus), Verbesserung der Forschungsdateninfrastruktur und nachhaltige Verankerung des Forschungsfeldes an Hochschulen. Sowie die historische und zeitgeschichtliche Aufarbeitung der Entstehung von Rechtsextremismus und Rassismus.

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
→ Aufarbeitung von Geschichte, Fokus auf Museen

Maßnahme 71: Cluster „Historische Aufarbeitung“ 1. Auf- und Ausbau konkreter Präventionsprojekte in BKM-geförderten Einrichtungen und bei Projektpartnern, in Geschichtsmuseen, Gedenkstätten und Dokumentationszentren zur NS- und SED-Aufarbeitung, zur Demokratiegeschichte und Demokratiebildung. 2. Auf- und Ausbau konkreter Projekte der Aufarbeitung, Dokumentation und Vermittlung in BKM-geförderten Einrichtungen und bei Projektpartnern zum Thema Kolonialgeschichte, Auswirkungen Kolonialismus und Rassismus sowie Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten, insbesondere in Museen wie z.B. im Deutschen Historischen Museum und im internationalen Leuchtturmprojekt Humboldt-Forum.

Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
→ Bessere Aufnahme von Flüchtlingen und Integrationsmaßnahmen

Maßnahme 77: Betroffenen von Rassismus und ihrem sozialen Umfeld wird in einem Beratungszentrum gegen Rassismus mit einer zentrale Hotline Hilfe angeboten. Mit dieser Erst- sowie Verweisberatung, die auf bestehende Strukturen in Bund, Ländern und Kommunen verweist, entsteht eine flächendeckende und zentrale Anlaufstelle. Die Fälle werden zudem im Wege eines Rassismusbarometers wissenschaftlich ausgewertet. Gemeinsam mit der bestehenden zivilgesellschaftlichen Opfer- und Betroffenenberatung wird so die bundesweite niedrigschwellige Unterstützung von Betroffenen bedarfsorientiert verbessert.

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